Rechtsprechung
VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13 Ge |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürKAG § 14; ThürKAG § 15; AO § 231; AO § 228; ThürKAG § 1 Abs 3
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten; Verjährung; Kostenerstattungsanspruch; Unterbrechung der Verjährung; aufschiebende Wirkung - Justiz Thüringen
Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs wegen Neuherstellung eines Trinkwasseranschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Zur Verjährung öffentlicher Abgaben nach der Abgabenordnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Augsburg, 06.08.2013 - Au 1 K 12.1600
Anspruch auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten
Auszug aus VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13
Dagegen beseitigt er nicht die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes und dessen Fälligkeit (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2004 - 9 B 109/03 - BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6/82 - vgl. VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - Au 1 K 12.1600 -, jeweils zitiert nach juris).Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bislang davon abgesehen, in der Verweisungsvorschrift des § 15 ThürKAG den Suspensiveffekt eines Widerspruchs den Unterbrechungstatbeständen des § 231 Abs. 1 AO gleichzusetzen, was ebenfalls gegen eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Erhebung eines Widerspruchs spricht (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013- AU 1 K 12.1600 -, zitiert nach juris).
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13
Dagegen beseitigt er nicht die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes und dessen Fälligkeit (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2004 - 9 B 109/03 - BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6/82 - vgl. VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - Au 1 K 12.1600 -, jeweils zitiert nach juris). - BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - …
Auszug aus VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13
Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Maßnahme, die geeignet ist, den Willen zur Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs gegenüber der Klägerin deutlich zu machen (BFH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VII R 9/08 - zitiert nach juris). - BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03
Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs auf die Fälligkeit der …
Auszug aus VG Gera, 08.01.2014 - 2 K 102/13
Dagegen beseitigt er nicht die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes und dessen Fälligkeit (BVerwG, Beschluss vom 20. April 2004 - 9 B 109/03 - BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6/82 - vgl. VG Augsburg, Urteil vom 6. August 2013 - Au 1 K 12.1600 -, jeweils zitiert nach juris).
- OVG Saarland, 29.11.2017 - 1 A 188/16
Kostenerstattungsanspruch für Anschluss des Grundstücks an die Abwasseranlage - …
Die Annahme, dass die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kostenerstattungsbescheid die Zahlungsverjährung nicht unterbricht, prägt schließlich auch die erstinstanzliche Rechtsprechung.(VG Cottbus, Urteil vom 11.9.2012 - 6 K 247/09 -, juris Rdnrn. 22 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 6.8.2013 - Au 1 K 12.1600 -, juris Rdnrn. 20 ff.; VG Gera, Urteil vom 8.1.2014 - 2 K 102/13 Ge -, juris Rdnrn. 16 f.;… anders Sauthoff, Abgabenverfahrensrecht und abgabenrechtliche Nebenleistungen, 2017, S. 269, der (ohne ergänzende Argumentation) die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg befürwortet).
Rechtsprechung
VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerpflichtigkeit des Hundehalters hinsichtlich zu privaten Zwecken genutzten Hunden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 11.06.2012 - 4 A 593/10
Hundesteuer, Steuervergünstigung, Jagdhund, Antrag
Auszug aus VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom - 4 A 593/10 - festgestellt, dass ein entsprechendes Gewerbe des Klägers seit dem 1.4.2008 existiere.Denn die von ihm begehrte Steuervergünstigung kann nur auf vorherigen Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise gewährt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.6.2012 - 4 A 593/10 -, ).
Die Erfassung der Hundehaltung als Gegenstand des Gewerbes, die sowohl das Verwaltungsgericht Dresden in dem die Veranlagungsjahre bis 2008 betreffenden Urteil vom 29.6.2010 - 2 K 264/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem nachfolgenden Beschluss (vom 11.6.2012 - 4 A 593/10 -, ) jedenfalls für die Zeit nach dem 31.3.2008 angenommen haben, reicht allein zur Nachweisführung nicht aus, sondern ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung der Hunde.
- VG Dresden, 29.06.2010 - 2 K 264/09
Auszug aus VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13
Das Gericht hält zunächst an seiner bereits im Urteil vom 29.06.2010 - 2 K 264/09 - vertretenen Rechtsauffassung fest § 2 Abs. 2 HStS (Große Kreisstadt H. ) nach Sinn und Zweck dahingehend auslegungsbedürftig, aber auch -fähig anzusehen, dass hierin eine Unterscheidung zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Hundehaltung vorgenommen wird.Das Gericht hält zunächst an seiner bereits im Urteil vom 29.6.2010 - 2 K 264/09 - vertretenen Rechtsauffassung fest § 2 Abs. 2 HStS nach Sinn und Zweck dahingehend auslegungsbedürftig, aber auch -fähig anzusehen, dass hierin eine Unterscheidung zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Hundehaltung vorgenommen wird.
Die Erfassung der Hundehaltung als Gegenstand des Gewerbes, die sowohl das Verwaltungsgericht Dresden in dem die Veranlagungsjahre bis 2008 betreffenden Urteil vom 29.6.2010 - 2 K 264/09 - als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem nachfolgenden Beschluss (vom 11.6.2012 - 4 A 593/10 -, ) jedenfalls für die Zeit nach dem 31.3.2008 angenommen haben, reicht allein zur Nachweisführung nicht aus, sondern ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung der Hunde.
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 2 S 811/10
Abgrenzung zwischen Hundehaltung zu persönlichen und zu gewerblichen Zwecken
Auszug aus VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13
Mit der Hundesteuer als örtlicher Aufwandssteuer darf aus verfassungsrechtlichen Gründen nur ein Aufwand besteuert werden, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht (vgl. VGH BW, Urt. v. 15.9.2010 - 2 S 811/10 -, , Rn. 38).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96
Hundesteuer
Auszug aus VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13
Denn für die gemeindliche Besteuerung eines Aufwandes, der allein dafür erbracht wird, einen Ertrag aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen, lässt Art. 105 Abs. 2a GG keinen Raum (vgl. statt vieler OVG NRW, Urt. v. 23.1.1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 = KStZ 1999, 196). - BVerwG, 25.04.2013 - 9 B 41.12
Hundesteuer, Aufwand, örtliche Aufwandsteuer.
Auszug aus VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13
Die Beklagte hat den Kläger zutreffend für die Veranlagungszeiträume 2009 bis 2012 zu Hundesteuern als örtliche Aufwandssteuer (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.4.2013 - 9 B 41/12 -, m.w.N.) für seine drei Hunde herangezogen. - OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 9 N 59.11
Hundehaltung zur Förderung eines fremden Gewerbebetriebs
Auszug aus VG Dresden, 15.07.2014 - 2 K 102/13
Mit dem Erweisen der Gefälligkeit betreibt er nämlich gerade einen Aufwand, der über das hinausgeht, was für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse erforderlich ist (vgl. OVG Brb. Beschl. v. 14.9.2012 - 9 N 59.11 -, Rn. 3).
- OVG Sachsen, 21.01.2019 - 4 A 1/18
Hundesteuer, ; Gewerbe; Gewinnerzielungsabsicht
Mit Widerspruchsbescheid vom 12. August 2016 wies die Beklagte den Widerspruch zurück und führte unter Hinweis auf das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Juli 2014 - 2 K 102/13 - betreffend die Hundesteuerpflicht des Klägers in den Jahren 2009 bis 2012 aus, dass die behauptete gewerbliche Nutzung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sei.9 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger den ihn obliegenden Nachweis der gewerblichen Hundehaltung, die die Steuerpflicht ausschließt - wie auch für die Jahre 2004 bis 2012 -, nicht nachgewiesen hat (…vgl.: SächsOVG, Beschl. v. 11. Juni 2012 - 4 A 593/10 -, juris Rn. 8 (Zeitraum 2004 bis 2008); VG Dresden, Urt. v. 15. Juli 2014 -2 K 102/13 -, juris Rn. 23 (Zeitraum 2009 bis 2012)).
Entgegen der Ansicht des Klägers musste das Verwaltungsgericht auch nicht nachfragen, wie lange der Kläger dieses Gewerbe bereits betreibt, da dies bereits bekannt war (…VG Dresden, Urt. v. 29. Juni 2010 - 2 K 264/09 -, juris Rn. 25; VG Dresden, Urt. v. 15. Juli 2014 - 2 K 102/13 - a. a. O.).